Kostenübernahme
krankenkasse
Kinesiologie
Die Kinesiologie wird im Rahmen der Zusatzversicherung von den Krankenkassen anerkannt. Die Anerkennung des EMR's, der ASCA, Visana und EGK ist vorhanden.
Je nach Versicherungsmodell wird die Kinesiologie ganz oder teilweise vergütet. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.
Barzahlung oder Twint nach der Sitzung. Sie erhalten einen Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse.